Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Herget IT Service & Systeme GmbH
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§ 1 Geltung der Bedingungen Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Herget IT Service & Systeme GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers sowie Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Geschäftsbedingungen sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Firma Herget IT Service & Systeme GmbH bestätigt werden. |
§ 2 Lieferungen und Leistungen Die Angebote der Firma Herget IT Service & Systeme GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma Herget IT Service & Systeme GmbH, spätestens jedoch durch die Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande. Herget IT Service & Systeme GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, daß der Kunde nicht kreditwürdig ist. Herget IT Service & Systeme GmbH ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepaßte Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Firma Herget IT Service & Systeme GmbH vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Firma Herget IT Service & Systeme GmbH oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte die Firma Herget IT Service & Systeme GmbH mit einer Lieferung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerung länger als 6 Wochen dauert, ist auch die Firma Herget IT Service & Systeme GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. |
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Ware zahlbar ohne Abzug von Skonto. Wir sind berechtigt, die Entgegennahme von Schecks, Wechseln oder anderen unbaren Zahlungsmitteln abzulehnen, die Abnahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Ab Eintritt des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Mahnspesen in Höhe von 10,- EUR je Mahnung in Rechnung zu stellen. Verzugszinsen werden vorbehaltlich eines höheren Nachweises mit 1% pro Monat berechnet. Unsere sonstige Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Herget IT Service & Systeme GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Firma Herget IT Service & Systeme GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen. Eine Aufrechnung oder die Geltungmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. |
§ 4 Eigentumsvorbehalt Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der Firma Herget IT Service & Systeme GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Firma Herget IT Service & Systeme GmbH hinzuweisen und die Firma Herget IT Service & Systeme GmbH unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, daß der Dritte die Rechte der Firma Herget IT Service & Systeme GmbH berücksichtigt. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Herget IT Service & Systeme GmbH gehörenden Waren erwirbt die Firma Herget IT Service & Systeme GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der Firma Herget IT Service & Systeme GmbH an Kunden, oder Vermögensverfall des Kunden, darf die Firma Herget IT Service & Systeme GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. |
§ 5 Gewährleistung Die Firma Herget IT Service & Systeme GmbH gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktionsfirma alleine stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der Firma Herget IT Service & Systeme GmbH schriftlich bestätigt wurden. Die Firma Herget IT Service & Systeme GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion, oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm - Software. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Die Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Herget IT Service & Systeme GmbH beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die Firma Herget IT Service & Systeme GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. |
§ 6 Haftung Die Haftung der Firma Herget IT Service & Systeme GmbH ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Die Firma Herget IT Service & Systeme GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Serviceleistung. |
§ 7 Allgemeine Bestimmungen Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Die Firma Herget IT Service & Systeme GmbH ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. |